Beitragsordnungdes
§ 1
Fälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn eines jeden Kalenderjahres fällig und ist innerhalb des ersten Quartals zu entrichten. Bei Beitritten im Laufe des Kalenderjahres ist der anteilmäßige Jahresbeitrag - bezogen auf den vollen Monat - zu entrichten.
§ 2
Beitragshöhe
| Einzelmitglieder |
im Jahr € 10,- |
Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten,
Rentner, Sozialhilfeempfänger und
Arbeitslose |
im Jahr € 5,- |
| Firmen |
im Jahr € 50,- |
| Vereine |
im Jahr € 25,- |
| Körperschaften des öffentlichen Rechts |
im Jahr € 35,- |
Eine Beitragsfreistellung bzw. Beitragsminderung ist auf Antrag möglich. Über den Antrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
§ 3
Zahlungsmodalitäten
Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn eines jeden Kalenderjahres auf das Konto Nr.: 252 130 967 5
der Kreissparkasse Teltow-Fläming BLZ: 160 525 00 einzuzahlen.
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