Beitragsordnung

des

§ 1
Fälligkeit

Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn eines jeden Kalenderjahres fällig und ist innerhalb des ersten Quartals zu entrichten. Bei Beitritten im Laufe des Kalenderjahres ist der anteilmäßige Jahresbeitrag - bezogen auf den vollen Monat - zu entrichten.

§ 2
Beitragshöhe

Einzelmitglieder im Jahr € 10,-
Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten, Rentner,
Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose
im Jahr €   5,-
Firmen im Jahr € 50,-
Vereine im Jahr € 25,-
Körperschaften des öffentlichen Rechts im Jahr € 35,-

Eine Beitragsfreistellung bzw. Beitragsminderung ist auf Antrag möglich. Über den Antrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

§ 3
Zahlungsmodalitäten

Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn eines jeden Kalenderjahres auf das Konto Nr.: 252 130 967 5 der Kreissparkasse Teltow-Fläming BLZ: 160 525 00 einzuzahlen.