Beitragsordnung
§ 1 Fälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn eines jeden Kalenderjahres fällig und ist innerhalb des ersten Quartals zu entrichten. Bei Beitritten im Laufe des Kalenderjahres ist der anteilmäßige Jahresbeitrag - bezogen auf den vollen Monat - zu entrichten.
§ 2 Beitragshöhe
Einzelmitglieder | im Jahr € 10,- |
Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten, Rentner, Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose |
im Jahr € 5,- |
Firmen | im Jahr € 50,- |
Vereine | im Jahr € 25,- |
Körperschaften des öffentlichen Rechts | im Jahr € 35,- |
Eine Beitragsfreistellung bzw. Beitragsminderung ist auf Antrag möglich. Über den Antrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
§ 3 Zahlungsmodalitäten
Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn eines jeden Kalenderjahres auf folgendes Konto einzuzahlen:
Baruther Urstromtal e.V.
Kto Nr.: 252 130 967 5
BLZ: 160 525 00
IBAN:
BIC:
Kreissparkasse Teltow-Fläming